In kaum einem Bereich entstehen so viele Rohrverstopfungen wie in der Küche. Fettreste, Speisereste und vermeintlich harmlose Haushaltsprodukte sind die häufigsten Übeltäter - auch in Mannheimer Wohnungen. Was wirklich nicht in den Abfluss gehört, erklärt dieser Ratgeber.
Diese Dinge gehören nicht in den Küchenabfluss
- Speiseöl und Kochfett: Öl und Schmalz erstarren in den Rohren und verbinden sich mit anderen Ablagerungen zu zähen Pfropfen. Fett in Behältern sammeln und im Restmüll entsorgen.
- Kaffeesatz: Setzt sich in Rohrkurven fest und verstärkt Verstopfungen. In den Biomüll oder auf den Kompost.
- Essensreste: Auch kleine Reste quellen im Rohr auf. Abfälle grundsätzlich in der Tonne entsorgen.
- Mehl und Stärke: Bilden im Wasser einen klebrigen Kleister, der Rohre verklebt.
- Eierschalen: Werden sehr klein gemahlen und lagern sich in Fettresten ab.
- Medikamente: Gelangen ins Grundwasser und sind für Kläranlagen schwer zu filtern. Apotheke oder Schadstoffmobil nutzen.
- Farben, Lacke, Lösungsmittel: Giftig für das Abwassersystem und die Umwelt - Sondermüll.
Was auch nicht in die Toilette gehört
Viele Mannheimer unterschätzen, wie oft Toiletten für Abfälle missbraucht werden:
- Feuchttücher (auch 'flushable' - diese lösen sich im Rohr nicht auf)
- Wattepads, Tampons, Binden
- Windeln und Papiertücher
- Haare (bessere Alternative: Papiertonne)
Tipps für den Alltag
- Einen Siebaufsatz im Küchenabfluss verwenden - er fängt Speisereste auf.
- Töpfe und Pfannen mit Küchenkrepp abwischen, bevor sie gespült werden.
- Regelmäßig kochendes Wasser mit etwas Spülmittel durch den Abfluss laufen lassen, um Fettbeläge zu lösen.
- Kaffeefilter über dem Ausguss ausschlagen, Kaffeesatz in den Bioabfall.
Häufige Fragen
Kann ich Speiseöl mit heißem Wasser herunterspülen?
Das hilft kurzfristig, löst das Problem aber nicht dauerhaft. Das Öl erstarrt weiter unten im kälteren Rohr oder in der Hausleitung. Fett gehört grundsätzlich in den Restmüll.
Sind 'biologisch abbaubare' Feuchttücher für den Abfluss geeignet?
Nein. Selbst als 'flushable' oder 'biologisch abbaubar' vermarktete Tücher lösen sich im Rohr nicht schnell genug auf und verursachen Verstopfungen. Sie gehören in den Restmüll.
Wer haftet, wenn ein Mieter die Rohre durch falsche Entsorgung verstopft?
Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist, kann der Vermieter die Reinigungskosten auf den Mieter umlegen. Dies gilt zum Beispiel bei Feuchttüchern oder Fettablagerungen durch Kochfett.